Fahrerlaubnisklasse C1

Die Führerscheinklasse C1 gilt als die Einsteigerklasse für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Hierbei wird ein ärztliches Gutachten benötigt, um die Klasse C1 erwerben zu können. Seit Januar 2013 wurde die Führerscheinrichtlinie für alle Führerscheinklassen geändert, hierbei wurde auch eine Befristung für die C-Klassen beschlossen. Die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge ist daher nur noch begrenzt gültig.

Die Fahrerlaubnis Klasse C1 ist anwendbar bei folgenden Kriterien:
– Mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg aber nicht mehr als 7500kg
– Zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
– auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg

Das Mindestalter beträgt: 18 Jahre

Die Voraussetzung zur Erlangung der Führerscheinklasse C1:

– Vorhandensein der Fahrerlaubnisklasse B
– Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich
– Befristung: Die Fahrerlaubnisklasse C1 wird nur für 5 Jahre erteilt, danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage eines Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten verlängert.

Fahrerlaubnisklasse C1E

Zusätzlich zum LKW-Führerschein C1 kann ein Führerschein der Klasse C1E erworben werden. Diese Führerscheinklasse berechtigt einen LKW-Fahrer zum Steuern eines LKWs mit einem Anhänger. Die Kombination LKW/Anhänger darf dann bis zu 12.000 kg (12 t) wiegen.

Die Führerscheinklasse C1E berechtigt zum Führen von leichteren Lastzügen, das bedeutet, die Gespanne können dann entweder aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 kg zGM oder einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3.500 kg zGM bestehen, wie auch unten in der Übersicht noch einmal aufgegliedert.

Zugfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse B in Kombination mit

  • Einen Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500kg
  • Zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000kg

Zugfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse C1 in Kombination mit

  • Einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg
  • Einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000kg

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzung:

  • Fahrerlaubnisklasse C1
  • Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich

Erwirbt man den C1E-Führerschein, erhält man damit automatisch auch die  Fahrerlaubnis für die Klasse BE.
Wer im Besitz des D-Führerscheins ist, erhält auch die Klasse DE mit eingetragen.

Befristungen: zu den Führerscheinbefristungen seit 2013 lesen Sie bitte den nachfolgenden Artikel: Wie lange ist der Lkw-Führerschein gültig?

Als zertifizierte Fahrschule mit Trägerzulassung gemäß AZAV (Dekra) stehen wir Dir in der Fahrschule Biebow-Heise München professionell zu den verschiedenen Führerscheinen für Lkw und weiteren Schwerlastverkehr mit Rat und Tat zur Verfügung.

Du möchtest einen Führerschein der Klasse C1 oder C1E erwerben? Schreibe uns  an info@fahrschule-biebow-heise.de oder rufe uns an. Wir stehen Dir für weitere Informationen gerne zur Verfügung.