Je nachdem, welche Fahrzeuge du fahren möchtest, kommen unterschiedliche Führerscheinklassen infrage. Hier findest du alle Klassen im Überblick!
Du willst auf zwei Rädern zum Ziel? Oder auf drei? Oder interessierst dich für Kleinstautos? Dann ist ein Führerschein der folgenden Klassen das Richtige für dich!
KLASSE A
Fahrzeugart:
KLASSE A1
Fahrzeugart:
KLASSE A2
Fahrzeugart:
KLASSE AM
Fahrzeugart:
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
KLASSE AM
Fahrzeugart:
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
KLASSE AM
Fahrzeugart:
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
Der klassische Autoführerschein fällt in die Kategorie B. Mit einer Fahrerlaubnis dieser Kategorie kannst du alle Pkw fahren.
KLASSE B
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
KLASSE BE
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Brauchst du, etwa aus beruflichen Gründen, einen LKW-Führerschein, ist die Kategorie C die richtige für dich.
Starte deine Karriere als Berufskraftfahrer – mit uns!
Unsere Fahrschule bietet professionelle Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer an. Egal, ob du den Grundstein für deinen neuen Beruf legen oder deine Fähigkeiten erweitern möchtest – wir bereiten dich optimal auf die Herausforderungen im Güter- und Personenverkehr vor.
Starte deine Karriere als Berufskraftfahrer – mit uns!
Unsere Fahrschule bietet professionelle Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer an. Egal, ob du den Grundstein für deinen neuen Beruf legen oder deine Fähigkeiten erweitern möchtest – wir bereiten dich optimal auf die Herausforderungen im Güter- und Personenverkehr vor.
✅ Erfahrene Ausbilder
✅ Modernste Fahrzeuge und Technik
✅ Praxisnahe Schulungen nach aktuellen Standards
✅ AZAV geprüft (Förderung durch Agentur für Arbeit möglich)
✅ BKF Aus- und Weiterbildung
Ich freue mich, dir mitteilen zu können, dass meine Fahrschule nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert ist. Diese Zertifizierung wurde von der DEKRA Certification GmbH erteilt und bedeutet, dass wir die hohen Qualitätsanforderungen erfüllen, die für die Teilnahme an der Arbeitsförderung durch die Agentur für Arbeit und andere Stellen notwendig sind.
Das bedeutet, dass du bei uns auch dann Fahrschulkurse besuchen kannst, wenn du Arbeitslosengeld oder andere Förderungen erhältst und diese für deine berufliche Weiterbildung einsetzen möchtest. Unsere Kurse und Ausbildungen sind somit förderfähig, und wir können dich bei der Beantragung von Zuschüssen oder finanziellen Unterstützungen beraten.
Durch die AZAV-Zertifizierung gewährleisten wir, dass wir alle rechtlichen Anforderungen und Qualitätsstandards einhalten und unseren Kunden eine professionelle und zuverlässige Ausbildung bieten.
Für weitere Fragen stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung.
KLASSE C
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
KLASSE CE
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
KLASSE C1
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
KLASSE C1E
Fahrzeugart: