Dein Weg zum Führerschein
für den Schwerlastverkehr
Lkw / Bus
Dein Führerschein im Schwerlastverkehr
Als zertifizierte Fahrschule mit Trägerzulassung gemäß AZAV (Dekra) stehen wir Dir professionell zu den verschiedenen Führerscheinvarianten zur Verfügung.
Nachfolgend findest Du die einzelnen Führerscheinvarianten im Schwerverkehr im Überblick. Du hast Fragen, wünscht weitere Informationen oder möchtest Dich anmelden?
Schreibe uns oder rufe uns an Tel. 089 / 72 77 99 01.
Fahrerlaubnisklasse C1
- Mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg aber nicht mehr als 7500kg
- Zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung:
- Fahrerlaubnisklasse B
- Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich
Befristung:
- Die Fahrerlaubnisklasse C1 wird nur für 5 Jahre erteilt, danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage eines Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten verlängert
Fahrerlaubnisklasse C1E
Zugfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse B in Kombination mit
- Einen Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500kg
- Zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000kg
Zugfahrzeug der Fahrerlaubnisklasse C1 in Kombination mit
- Einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg
- Einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000kg
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung:
- Fahrerlaubnisklasse C1
- Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich
Einschluss:
- Fahrerlaubnisklasse BE sowie D1E, sofern die Fahrerlaubnisklasse D1 vorhanden ist.
Fahrerlaubnisklasse C
Kraftfahrzeuge außer der Klasse AM, A1, A2, D1 und D
- Mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg und
- Zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Mindestalter: 21 Jahre
Befristung:
- Die Fahrerlaubnisklasse C wird nur für 5 Jahre erteilt, danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage eines Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten verlängert
Einschluss:
- Fahrerlaubnisklasse C1
HINWEIS:
- Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Die Fahrerlaubnisklasse C kann mit 18 Jahren erworben werden:a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQKb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Fahrerlaubnisklasse CE
Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit
Einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung:
- Fahrerlaubnisklasse C
Einschluss:
- Fahrerlaubnisklassen BE, C1E und T sowie DE, sofern die Fahrerlaubnisklasse D vorhanden ist
Fahrerlaubnisklasse D1
Kraftfahrzeuge (außer der Fahrerlaubnisklasse AM, A1, A2 und A)
- Die gebaut und ausgelegt sind zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
- Einer maximalen Fahrzeuglänge von 8m, auch mit Anhänger
Mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung:
- Fahrerlaubnisklasse B
Befristung
- Die Fahrerlaubnisklasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt, danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU- Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU- Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.
Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“
2. Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ der 3. Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Fahrerlaubnisklasse D1E
Zugfahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse D1 in Kombination mit
- Einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg
Mindestalter: 21 Jahre
Befristung:
- Die Fahrerlaubnisklasse D1E wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt, danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU- Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss:
- Fahrerlaubnisklasse BE
Hinweis:
- Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU- Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.
- Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“
2. Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
3. Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Fahrerlaubnisklasse D
Kraftfahrzeuge (außer der Fahrerlaubnisklasse AM, A1, A2 und A)
- Gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer und auch mit Anhänger
- Mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Mindestalter: 24 Jahre
Voraussetzung:
- Fahrerlaubnisklasse B
Einschluss:
- Fahrerlaubnisklasse D1
Hinweis:
- Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU- Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.
- Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK).
- Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:
– Nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder
– Nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50km.
- Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
- Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“,
- Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
- Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
- Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschuss einer Berufsausbildung nach
- Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“
- Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
- Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50km.
Fahrerlaubnisklasse DE
Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination
- Einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750kg
Mindestalter: 24 Jahre
Voraussetzung:
- Fahrerlaubnisklasse B
Befristung:
- Die Fahrerlaubnisklasse DE wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt, danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU- Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert
Einschluss:
- Fahrerlaubnisklasse D1E und BE
Hinweis:
- Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. MPU- Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.
- Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden: nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK)
- Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden: – nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQG oder – nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach § 4 Abs. 2 BKrQK im Linienverkehr bis 50km
- Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
- Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“
- Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
- Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
- Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
- Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/in“,
- Dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
- Einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50km.
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