Ausbildungsklassen
Zwei Räder? Vier? Oder gleich acht?
Je nachdem, welche Fahrzeuge du fahren möchtest, kommen unterschiedliche Führerscheinklassen infrage. Hier findest du alle Klassen im Überblick!
Leichtkrafträder
Dann ist ein Führerschein der folgenden Klassen das Richtige für dich!
KLASSE A
Fahrzeugart:
Schwere Krafträder
- „Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
- Mindestalter: 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
KLASSE A1
Fahrzeugart:
Leichtkrafträder
- Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als
125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg - Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, mit einer Leistung bis 15 kW - Mindestalter: 16
- Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN - Beinhaltet Klasse: AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
KLASSE A2
Fahrzeugart:
Mittelschwere Krafträder
- Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
- Mindestalter: 18
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: A1, AM
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
KLASSE AM
Fahrzeugart:
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
- Hubraum max. 50 cm³
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
KLASSE AM
Fahrzeugart:
Dreirädrige
Kleinkrafträder
Dreirädrige Kleinkrafträder
Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
- bbH max. 45 km/h
- Leistung max. 4 kW
- Leermasse max. 270 kg
- nicht mehr als 2 Sitzplätze
KLASSE AM
Fahrzeugart:
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit:
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor
bbH max. 45 km/h - Leermasse max. 425 kg
nicht mehr als 2 Sitzplätze - Leistung max. 6 kW
- Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads
- Mindestalter: 15
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: keine
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Pkw und Anhänger sowie leichte Lkw und Anhänger
Der klassische Autoführerschein fällt in die Kategorie B. Mit einer Fahrerlaubnis dieser Kategorie kannst du alle Pkw fahren.
KLASSE B
Fahrzeugart:
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
- Mindestalter: 18
beim begleiteten Fahren 17 - bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung) 17
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: NEIN
- Beinhaltet Klasse: AM, L
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
KLASSE BE
Fahrzeugart:
Pkw oder leichte Lkw und Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
- Mindestalter: 18
- beim begleiteten Fahren 17
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
- Beinhaltet Klasse: keine
- Sehvermögen: Sehtest
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Mittlere Lkw und Schwerlastverkehr
Brauchst du, etwa aus beruflichen Gründen, einen LKW-Führerschein, ist die Kategorie C die richtige für dich.
Gewerblicher Güterkraftverkehr
Starte deine Karriere als Berufskraftfahrer – mit uns!
Unsere Fahrschule bietet professionelle Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrer an. Egal, ob du den Grundstein für deinen neuen Beruf legen oder deine Fähigkeiten erweitern möchtest – wir bereiten dich optimal auf die Herausforderungen im Güter- und Personenverkehr vor.
Starte deine Karriere als Berufskraftfahrer – mit uns!
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✅ Erfahrene Ausbilder
✅ Modernste Fahrzeuge und Technik
✅ Praxisnahe Schulungen nach aktuellen Standards
✅ AZAV geprüft (Förderung durch Agentur für Arbeit möglich)
✅ BKF Aus- und Weiterbildung
Ich freue mich, dir mitteilen zu können, dass meine Fahrschule nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert ist. Diese Zertifizierung wurde von der DEKRA Certification GmbH erteilt und bedeutet, dass wir die hohen Qualitätsanforderungen erfüllen, die für die Teilnahme an der Arbeitsförderung durch die Agentur für Arbeit und andere Stellen notwendig sind.
Das bedeutet, dass du bei uns auch dann Fahrschulkurse besuchen kannst, wenn du Arbeitslosengeld oder andere Förderungen erhältst und diese für deine berufliche Weiterbildung einsetzen möchtest. Unsere Kurse und Ausbildungen sind somit förderfähig, und wir können dich bei der Beantragung von Zuschüssen oder finanziellen Unterstützungen beraten.
Durch die AZAV-Zertifizierung gewährleisten wir, dass wir alle rechtlichen Anforderungen und Qualitätsstandards einhalten und unseren Kunden eine professionelle und zuverlässige Ausbildung bieten.
Für weitere Fragen stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung.
KLASSE C
Fahrzeugart:
Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Mindestalter: 21 Jahre
- 18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung
- Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B - Beinhaltet Klasse: C1
- Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
KLASSE CE
Fahrzeugart:
Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsausbildung - Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C
- Beinhaltet Klasse: C1E, BE,T; D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D
- Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
KLASSE C1
Fahrzeugart:
Mittlere Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Mindestalter: 18
- Geltungsdauer: 5 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
- Beinhaltet Klasse: keine
- Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
- Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
KLASSE C1E
Fahrzeugart:
Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
- Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
- Mindestalter: 18
- Geltungsdauer: 5 Jahre
- Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C1
- Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1
- Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
- Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
- Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis