Derzeit plant die EU für das Jahr 2024 eine neue Führerscheinrichtlinie. Dabei stehen mehrere Veränderungen zur Diskussion. Was das genau für den Autoführerschein, die Prüfung und auch für die Verlängerung des Führerscheins bedeutet, zeigen wir von der Fahrschule Biebow-Heise nachfolgend auf.

Die EU-Kommission hatte bereits im März 2023 einen Entwurf für die neue Führerscheinrichtlinie vorgelegt. Momentan wird dieser Entwurf im Verkehrsausschuss des EU-Parlaments diskutiert – die Änderungsvorschläge sind vielfältig, eine Entscheidung wird voraussichtlich im Dezember 2023 erwartet.

Wichtig ist: Bevor solche Änderungen in Deutschland umgesetzt werden könnten, müssten sie erst in nationales Recht überführt werden. Das könnte also selbst im Falle einer Annahme des jeweiligen Vorschlags nochmal weitere Zeit in Anspruch nehmen.

Ein neues Tempolimit?

Ein Vorschlag betrifft ein mögliches neues Tempolimit. Es gibt Überlegungen zu spezifischen Tempolimits, insbesondere für Fahranfänger außerhalb geschlossener Ortschaften. Ein Vorschlag sieht vor, dass Neulinge auf Autobahnen nicht schneller als 90 km/h fahren dürfen – ähnlich wie die Geschwindigkeitsbeschränkungen für Lkws.

Außerdem erwägt die Kommission die Einführung von Nachtfahrverboten. Laut dem Entwurf des Berichts könnten die Mitgliedstaaten Regeln erlassen, die Fahranfängern das Fahren von Mitternacht bis 6 Uhr morgens einschränken. Warten wir ab, was sich hier ergibt… bisher ist es ja nur ein Vorschlag.

Gesundheitschecks für bestimmte Altersgruppen

Ein weiteres heißes Thema sind mögliche Gesundheitsüberprüfungen für Fahrer. Ältere Autofahrer sollen ihren Führerschein nun noch für eine gewisse Frist erhalten. Für Fahrer ab 60 Jahren ist vorgesehen, dass der Führerschein nur noch für sieben Jahre Gültigkeit besitzt. Mit 70 Jahren verkürzt sich diese Dauer auf fünf Jahre und ab dem 80. Lebensjahr würde der Führerschein nach nur noch zwei Jahren erneuert werden müssen. Bei jeder Erneuerung wären Senioren dann verpflichtet, sowohl medizinische als auch psychologische Untersuchungen zu durchlaufen. Die anstehenden Kosten hierfür müssten sie selbst übernehmen. Das wären schon gravierende Neuerungen, die es zu beobachten gilt, wir bleiben hier dran.

Klasse B Führerschein – Mehr Gewicht erlaubt?

Aktuell dürfen Inhaber eines Klasse B Führerscheins nur Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren. Das könnte sich jedoch ändern! Der aktuelle Vorschlag sieht vor, dass Fahrzeuge (einschließlich Wohnmobile) mit einem Gewicht von bis zu 4,25 Tonnen, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, künftig mit dem Klasse B Führerschein gefahren werden dürfen. Dies gilt allerdings nur, wenn man den Führerschein bereits seit 2 Jahren besitzt. Dies soll unter anderem eine Lücke schließen, die es Wohnmobilfahrern bisher teils erschwert hat, das Fahrzeug mit Klasse B zu fahren.

Änderungen bei der Probezeit

Bisher war es so, dass man nur bei erstmaligem Erwerb des Führerscheins in die Probezeit kam. Ausnahmen hierbei waren die Klassen AM, L und T.
Doch die EU plant eine Neuerung: Mit jeder zusätzlichen Führerscheinklasse könnte auch eine neue Probezeit starten. Wer also plant, nach dem PKW-Führerschein auch den Motorrad-Führerschein zu machen, sollte sich auf eine weitere Probezeit einstellen. Einige Details hierzu sind noch offen, beispielsweise wie die Regelungen bei Verstößen innerhalb der Probezeit aussehen könnten.

Anerkennung von B17 im Ausland

Der Führerschein mit 17, auch B17 genannt, ist in Deutschland bereits möglich. Nun gibt es gute Neuigkeiten: Die Bedingungen für das begleitete Fahren könnten EU-weit vereinheitlicht werden. Das bedeutet, man könnte auch im Ausland mit einem Begleiter fahren. Zudem wird über eine einheitliche europäische Probezeit von 2 Jahren nachgedacht.

Anpassungen beim Mindestalter für Lkw/Bus

Momentan ist es so, dass man in Deutschland den Lkw-Führerschein (Klasse C) erst mit 21 und den Bus-Führerschein (Klasse D) erst mit 24 Jahren machen kann. Eine generelle Absenkung des Mindestalters ist im aktuellen Entwurf nicht vorgesehen, aber es gibt Überlegungen für Ausnahmen, beispielsweise für die Feuerwehr. Es könnte auch das begleitete Fahren für Lkws eingeführt werden.

Digitaler Führerschein und QR-Code

Die Digitalisierung hält auch beim Führerschein Einzug. Ziel ist, dass ein digitaler Führerschein auf dem Smartphone bei Kontrollen genügt. Außerdem könnte die Führerscheinkarte bald mit einem QR-Code ausgestattet werden, um sie fälschungssicherer zu gestalten.
Flexiblere Führerscheinprüfungen in der EU
Bisher konnte man die Theorie- und Praxisprüfung nur im selben EU-Land absolvieren. Dies soll sich ändern: Künftig könnten Prüfungen auch in anderen EU-Ländern, beispielsweise im Heimatland des Prüflings, abgelegt werden.

EU-weite Anerkennung bei Führerscheinentzug

Ein weiterer Punkt ist die Anerkennung von Entscheidungen bezüglich Führerscheinentzugs. Zukünftig könnten die Entscheidungen eines EU-Landes in allen Mitgliedsstaaten gelten. Das würde bedeuten, dass ein Führerscheinentzug in einem EU-Land entsprechend auch in den anderen Ländern gilt.

Viele Vorschläge, es bleibt abzuwarten, was daraus wird. Sehr viele Vorschläge, die da auf uns zukommen und damit verbundene Änderungen. Wir bleiben dran und halten euch über alle Entwicklungen auf dem Laufenden!

Fahrschule Biebow-Heise  – der Ansprechpartner in München & Umgebung

Ihr habt Fragen rund um Euren Führerschein, möchtet diesen erweitern oder plant euren ersten Führerschein? Die Fahrschule Biebow-Heise steht euch in München & Umgebung mit Rat und Tat zur Seite. Unser vielfältiges Angebot an Theorie- und Praxis-Unterricht für alle Klassen bewährt sich seit vielen Jahren für unzählige Fahrschüler? Du hast Fragen? Schreibe uns oder rufe uns an.

Weitere Informationen erhaltet ihr auf www.fahrschule-biebow-heise.de oder ruft uns einfach an.

 

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