Wissenswertes über die Gültigkeit des Lkw-Führerschein

Ein LKW-Führerschein eröffnet neue berufliche Perspektiven. Er ist allerdings nur für 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden. Dies ist bei uns in der Fahrschule Biebow-Heise in München jederzeit möglich. Nachfolgend einige Informationen, die für Dich hinsichtlich der Gültigkeit eines Lkw-Führerscheines wichtig sind, um Termine und Fristen einzuhalten. Wer die Verlängerungsfrist verpasst und sich trotzdem hinter das Steuer setzt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

In unserer Fahrschule kannst Du alle für den Schwerlastverkehr erforderlichen Führerscheine machen und wir beraten Dich gerne.  An unseren Standorten sind wir in München seit vielen Jahren für unsere hochwertige Ausbildung und unseren persönlichen Service bekannt.

Wie lange ist ein Lkw-Führerschein gültig?
Die Gültigkeit eines LKW-Führerscheins ist auf fünf Jahre begrenzt. Er muss zum Ablauf der Frist verlängert werden.  Das bedeutet, dass Du ihn rechtzeitig verlängern lassen musst. Anders sieht es aus, wenn Du eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder C1E besitzt, die noch vor 2013 ausgestellt wurde. In diesem Fall ist eine Verlängerung erst mit Vollendung Deines 50. Lebensjahres erforderlich. Ab hier gilt dann auch die 5-Jahres-Frist.

Weshalb ist die Gültigkeit des LKW-Führerscheins begrenzt?
Lastkraftwagen sind deutlich größer und schwerer als normale Pkws. Im Straßenverkehr stellen sie daher ein höheres Risiko dar. Verursachen diese Fahrzeuge einen Unfall – oder sind in diesen verwickelt – können die Auswirkungen gravierend sein, daher sind Führer von Schwerkraftfahrzeugen gehalten, Ihren Führerschein regelmäßig zu erneuern.

Wie funktioniert die Verlängerung?
Läuft die Gültigkeit Deines LKW-Führerscheins ab, kannst Du bei der zuständigen Führerscheinbehörde einen Antrag auf Verlängerung stellen. Hierzu musst Du persönlich vorsprechen. Um sicherzugehen, dass die Verlängerung rechtzeitig genehmigt wird, solltest Du Dich mindestens vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Frist um die Angelegenheit kümmern.

Ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bis zum Ablaufdatum nicht möglich, kann eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Das ist aber nur möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und ein Vorgespräch mit der Behörde stattgefunden hat.

Die Ausnahmegenehmigung selbst ist kostenpflichtig und gilt ausschließlich innerhalb von Deutschlands. Ab wann die neue Fünf-Jahres-Frist gilt, hängt vom Zeitpunkt der Antragstellung ab.

Veranlasst Du sie mehr als sechs Monate vor Fristablauf, ist Dein neuer Führerschein ab dem Antragsdatum gültig. Ansonsten läuft die neue Frist erst ab dem Ablaufdatum des alten Führerscheins.

Was passiert, wenn der Führerschein abläuft?
Das kommt ganz darauf an, ob Du Dich dann noch hinter das Steuer setzt oder nicht. Beteiligst Du Dich nach Ablauf der Gültigkeit des LKW-Führerscheins noch am Straßenverkehr, ist das eine Straftat. Mit einem Bußgeld ist es daher dann nicht getan.

Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sieht für diese Fälle eine Geldstrafe oder eine bis zu einem Jahr dauernde Freiheitsstrafe vor. Mit Punkten in Flensburg musst Du ebenfalls rechnen. Strafbar bist nicht nur Du als Fahrer. Lässt der Halter eines Lkw oder Schwerkraftfahrzeuges zu, dass Du weiter fährst, kann er ebenfalls rechtlich belangt werden. Weitere Informationen findest Du in unserem Beitrag: Was passiert, wenn der Lkw-Führerschein abläuft?

Nachträgliche Beantragung
Wird der Antrag zu spät gestellt, und damit nicht vor Ablauf der Gültigkeit des LKW-Führerscheins, ist auch eine nachträgliche Beantragung bei der zuständigen Führerscheinbehörde möglich. In der Regel kostet das etwa 10 Euro mehr. Außerdem kann es sein, dass Du noch einmal eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen musst.

Auch hier stehen wir Dir von der Fahrschule Biebow-Heise in München gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Du wünschst weitere Informationen?
Du möchtest Deinen Führerschein verlängern oder möchtest einen Führerschein für Lkw oder andere Schwerlastfahrzeuge machen? Wir beraten Dich gerne, nimm einfach Kontakt mit uns auf – schreibe uns oder rufe uns an Tel. 089 / 72 77 99 01, wir beraten Dich gerne.