Fahrerlaubnisklasse C und CE
Die Klasse C umfasst Lkw, welche nach oben über keinerlei Begrenzung des zulässigen Gewichts verfügen. Der Führerschein der Klasse C umfasst alle LKW, die schwerer als 7,5 t sind, im Gegensatz zur Klasse C1, die bis 7,5t gilt.
Die Führerscheinklassen C1E und CE bezeichnen jeweils die Erweiterungen um schwerere Anhänger, sogenannte Lastzüge. Die C-Klassen unterliegen bestimmten Befristungen hinsichtlich der Gültigkeit.
Seit Januar 2013 wurde die Führerscheinrichtlinie für alle Führerscheinklassen geändert, hierbei wurde auch eine Befristung für die C-Klassen beschlossen.
Die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge ist daher nur noch begrenzt gültig.
Fahrerlaubnisklasse C
Die Fahrerlaubnis Klasse C ist anwendbar bei:
Kraftfahrzeuge außer der Klasse AM, A1, A2, D1 und D
– Mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg und
– Zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
– auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg
Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss:
Fahrerlaubnisklasse C1
Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Die Fahrerlaubnisklasse C kann mit 18 Jahren erworben werden:
a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach 1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/in 2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft im Fahrbetrieb 3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
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CE – die sogenannte Königsklasse ohne Begrenzung hinsichtlich der Gesamtmasse
Fahrerlaubnisklasse CE sind Zugfahrzeuge der Klasse C in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg.
Für das Führen großer und schwerer Lastkraftwagen. Der Führerschein CE für Lkw schließt auch die Berechtigung zum Führen von Bussen mit Anhängern ein.
Mindestalter beträgt: 21 Jahre
Voraussetzung:
Fahrerlaubnisklasse C
Einschluss:
Fahrerlaubnisklassen BE, C1E und T sowie DE, sofern die Fahrerlaubnisklasse D vorhanden ist
Befristung: Die Fahrerlaubnisklasse C wird nur für 5 Jahre erteilt, danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage eines Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten verlängert.
Als zertifizierte Fahrschule mit Trägerzulassung gemäß AZAV (Dekra) stehen wir Dir in der Fahrschule Biebow-Heise München professionell zu den verschiedenen Führerscheinen für Lkw und weiteren Schwerlastverkehr mit Rat und Tat zur Verfügung.
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